Länderinformationen: Bremen

Informationen des Registerportals

HINWEIS Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Informationen aus dem Land
Mit Wirkung zum 01.01.2013 ist die Führung sämtlicher Register im Land Bremen dem Amtsgericht Bremen übertragen (Brem.GBl. vom 01.10.2012).
Das Registergericht Bremen ist ab diesem Zeitpunk für die Führung sämtlicher Register mit Sitz in Bremen und Bremerhaven zuständig.
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